Jägerschaft Vechta e.V.

20. März 2024 (DJV/DWR) Berlin/Hamburg

Bundesverkehrsministerium lässt Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zu. Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert. Bundesregierung reagiert damit auf Forderungen von DJV und DWR.

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Ausnahmeregelung für den Drohneneinsatz zur Jungwildrettung angewiesen. (Quelle: Julia Döttling)

Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt. Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung angeschafft wurden, können damit weiterhin während der Mahd eingesetzt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Beide Verbände hatten sich gegenüber der Bundesregierung für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt.

„Im Sinne des Tierschutzes war diese Entscheidung dringend notwendig, damit Jägerinnen und Jäger in der kurz bevorstehenden Saison effektiv Tierleid verhindern können“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Rechtssicherheit für unsere Jungwildretter ist unabdingbar und muss dauerhaft erreicht werden“, ergänzte der DWR-Vorsitzende Andreas Brandt. Die Ausnahmeregelung des Luftfahrt-Bundesamtes ist zunächst auf acht Monate befristet. Gegenüber DJV und DWR haben ranghohe Behördenvertreter aus den zuständigen Ministerien signalisiert, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll.

Mit der neuen Regelung bleibt es vorerst möglich, Bestandsdrohnen einzusetzen, auch wenn diese nicht über eine entsprechende Zertifizierung des Herstellers verfügen. Entsprechende EU-Vorgaben werden ausgesetzt. Der Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird laut Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes von 150 auf 10 Meter reduziert. Somit sollen Drohnen künftig auf über 90 Prozent mehr Agrarflächen eingesetzt werden können.