Jägerschaft Vechta e.V.

Schweißhundearbeit

Im Rahmen der waidgerechten Jagd wird das Schalenwild mit der Kugel im entsprechenden Kaliber beschossen. Optimalerweise steht dafür das Stück breit, mit erhobenem Haupt und das Fadenkreuz liegt bei der Schussabgabe auf der Kammer mit Herz und Lunge. Dieser Treffersitz soll einen schnellen und möglichst schmerzfreien Tod des Wildes herbeiführen.

Aufgrund der vielen, für diese optimale Situation erforderlichen Faktoren, kann es dazukommen, dass das Stück nicht im Schuss liegt und flüchtig wird. Für einfache Todsuchen – Einzelfährte mit durchgehendem Lungenschweiß – und Längen bis 150 m kann der dafür brauchbar geprüfte Vollgebrauchshund eingesetzt werden. Für absehbare schwierigere Nachsuchen ist gemäß Bundes- und Landesjagdgesetzt ein für die Nachsuchebrauchbar geprüfter Hund einzusetzen.

Das anerkannte Nachsuchengespann besteht optimalerweise aus einem Schweißhund und einem Hundeführer, der dann revierübergreifend suchen darf. Die Ausbildung des Hundes, die Ausrüstung und Waffen des Nachsuchenführers sind ausschließlich auf die Nachsuche ausgelegt. Die Vielzahl an Einsätzen von professionellen Nachsuchengespannen sorgt für Erfahrungen, auf die in schwierigen Situationen zurückgegriffen werden kann.

Ziel der Nachsuche ist es, dass durch die Schussabgabe oder auf anderem Wege zu Schaden gekommene Wild (z.B. Verkehrsunfall) möglichst schnell zur Strecke zu bringen und unnötiges Leid zu verhindern. Daher sollten nicht professionelle Versuche auf der Fährte vermieden werden und schnellstmöglich das anerkannte Nachsuchengespann kontaktiert werden.

Dafür sind gem. Bundesjagdgesetz der Schütze und die Jagdausübungsberechtigten verantwortlich.

Eine Nachricht bereits in der Nacht kann dafür sorgen, dass sobald es hell wird, die qualifizierte Nachsuche beginnen kann. Im Dunkeln sollte das Wild nicht verfolgt werden.

Sollte das Stück nicht im Schuss liegen, oder in unmittelbarer Nähe dazu aufgefunden werden, ist die Suche für den nächsten Tag zu planen. Das Verfolgen und Suchen des Wildes mit Nachtsichttechnik, Wärmebild und Drohneneinsatz ist verboten und sollte unterlassen werden, da ggf. das Wild unnötig aufgemüdet wird und somit die spätere Suche erheblich erschwert und die Erfolgsaussichten maßgebend vermindert werden.

Die Nachsuche ist eine gesetzliche Verpflichtung (BJagdG, Landes-JagdG, TSchG) und sollte als oberstes Gebot der Waidgerechtigkeit gesehen werden und  sollte mit einem leistungsstarken Schweißhund erfolgen, der im Rahmen seiner Ausbildung die Verfolgung der Fährte ggf. auch ohne Schweißbestätigung über mehrere km und unbeachtet der vorhandenen Verleitungen am Schweißriemen folgt. Ist das Stück noch nicht verendet, muss der Hund das Hetzen und Stellen des Wildes bzw. das Niederziehen beherrschen. Durch einen Fangschuss oder die kalte Waffe wird dann das Leid beendet.

Das ist gelebter Tierschutz!